Christian Sauter

Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT zum Aufbauhilfegesetz 2021 (AufbhG 2021)

Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT

zum Abstimmungsverhalten am 07.09.2021 zum Tagesordnungspunkt 2. a) über den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021)

Abgeordneter Christian Sauter

Die Starkregenkatastrophe im Juli 2021 hatte in einigen Regionen Deutschlands verheerende Auswirkungen. Professionelle und ehrenamtliche Helfer konnten oft die erste Not lindern, doch einige Regionen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurden durch die Überflutungen schwer zerstört. Todesopfer und Verletzte sind zu beklagen. Es ist richtig, dass sich der Bund an den notwendigen Hilfsleistungen für die Betroffenen und den Wiederaufbau der Regionen maßgeblich beteiligt, denn es handelt sich um eine nationale Katastrophe. Diesem Teil des vorliegenden Aufbauhilfegesetzes (AufbhG) stimme ich ausdrücklich zu.

Das Aufbauhilfegesetz hat jedoch nicht nur Hilfe für die von der Flut betroffenen Regionen zum Gegenstand. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat darüber hinaus, im Rahmen eines sogenannten Omnibusverfahrens, mehrere grundlegende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) an das Aufbauhilfegesetz angefügt. Diese weiteren Änderungen des IfSG lehne ich ab.

Regelungen zum Infektionsschutz erfordern schwierige Abwägungen und werden zurecht in der Öffentlichkeit mit besonderer Aufmerksamkeit und Sensibilität verfolgt. Für die notwendige Akzeptanz der Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz ist daher nicht nur ein hohes Maß an Transparenz und möglichst breite zivilgesellschaftliche Partizipation, sondern mehr noch ein ordnungsmäßiges Gesetzgebungsverfahren entscheidend.

Die Anknüpfung so weitreichender Änderungen des Infektionsschutzgesetzes an das Aufbauhilfegesetz kritisiere ich daher aufs Schärfste. Eine angemessene parlamentarische Auseinandersetzung wird damit unmöglich gemacht wird. Die regierungstragenden Fraktionen verwehren mit dem gewählten Verfahren uns als Parlamentarier eine getrennte Abstimmung. Dies ist nicht zu entschuldigen. Das Verhalten zeugt nicht nur von mangelndem Respekt gegenüber den Oppositionsfraktionen, sondern vor allem auch gegenüber den Bürgern in unserem Land, die den erneuten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes kritisch gegenüberstehen. Der zunehmenden Entparlamentarisierung unseres politischen Systems, die wir bereits bei vorangegangenen Beschlüssen von Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfahren mussten, wird damit ein weiteres Kapitel hinzugefügt. Aus wahltaktischen Gründen werden heute in unverantwortlicher Weise weitreichende parlamentarische Entscheidungen miteinander vermischt.

Berlin, den 07. September 2021