Christian Sauter

Schriftliche Frage: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Frage zur schriftlichen Beantwortung von Christian Sauter an die Bundesregierung:

Mit welchen Kosten für die Kommunen rechnet die Bundesregierung durch die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder und durch wen soll eine Finanzierungslücke seitens der Kommunen, die durch die zusätzlichen Investitions- und Betriebskosten entsteht, ausgeglichen werden?

Antwort des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Das Deutsche Jugendinstitut e. V. (DJI) hat im Jahr 2019 auf Basis von zwischen Bund und Ländern konsentierten Parametern eine Prognose für die investiven wie laufenden Kosten für den erforderlichen Ausbau der Ganztagsangebote für Grundschulkinder erstellt. Berücksichtigt werden hierbei die zur Absicherung des geplanten Rechtsanspruchs für Kinder im Grundschulalter zusätzlich erforderlichen Platzkapazitäten. Die Ergebnisse beziehen sich auf ein
vollständiges Inkrafttreten für die ersten vier Klassenstufen im Jahr 2025.

Sie wurden unter https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/_Hintergrundinformation_DJI_Kosten_Ganztag_Oktober_2019.pdf veröffentlicht. Auf dieser Basis wurden die mit dem Rechtsanspruch verbundenen zusätzlichen Kosten in dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) berücksichtigt. In der Anhörung im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 31. Mai 2021 hat Herr Prof. Rauschenbach stellvertretend für das DJI aufgrund des um ein Jahr verschobenen und nunmehr gestaffelten Inkrafttretens sowie demografischer Entwicklungen eine deutliche Reduzierung der Ausbaukosten in Aussicht gestellt. Eine Aktualisierung der o. g. Veröffentlichung des DJI liegt bislang nicht vor.

Die Bereitstellung von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder fällt in den Aufgabenbereich der Länder. Der Bund ist bereit, die Länder unter anderem zugunsten der Kommunen sowohl bei den Investitionen in den erforderlichen Infrastrukturausbau als auch bei den Betriebskosten zu unterstützen. Ein entsprechender Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages liegt vor.

Mit freundlichen Grüßen

Caren Marks

Antwort SF 6 460 MdB Sauter Kosten Ganztagsbetreuung GS