Christian Sauter

Tempolimit: Klage für Einführung von Bundesverfassungsgericht abgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde für die Einführung eines generellen Tempolimits nicht zur Entscheidung angenommen und als unzulässig erklärt. Die Kläger hatten versucht, ein Tempolimit juristisch einzufordern und hatten dabei mit dem Klimaschutz argumentiert. Doch die Klage wurde nicht angenommen, da dem Gericht die Begründung nicht genügte. So heißt es in der Begründung für die Ablehnung durch das Bundesverfassungsgericht: „Außerdem haben sie [die Kläger] weder dargelegt, dass am Ende dieses Jahrzehnts Treibhausgasminderungen in der von ihnen unterstellten Höhe auch von Verfassungs wegen unausweichlich gerade im Verkehrssektor erbracht sein müssen, noch dass weitergehende aktuelle Einsparungen gerade durch ein Tempolimit erzielt werden müssten.“ Christian Sauter dazu: „Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ausdrücklich. Es ist ein guter Tag für ideologiefreie Verkehrspolitik.”

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