Kein Generalverdacht für Autofahrer ab 70 Jahren
Ein Entwurf einer neuen europäischen Verkehrsrichtlinie sieht vor, dass Autofahrer ab einem Alter von 70 Jahren alle fünf Jahre den Führerschein auffrischen müssten. Dabei soll auch ihr Gesundheitszustand durch eine verpflichtende ärztliche Untersuchung oder durch eine Selbsteinschätzung abgefragt werden. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) will dies verhindern, so gebe es keinen Grund für diese Art von „Zwangsuntersuchungen“. Viele ältere Menschen nutzen das Auto, um den Wocheneinkauf zu erledigen, die Apotheke im Nachbarort aufzusuchen und Familie oder Freunde zu besuchen. Christian Sauter dazu: „Für viele Senioren, besonders auf dem Land, gehört die Fahrerlaubnis zu einem selbstbestimmten Leben. Diese Forderung wäre eine weitere Übergriffigkeit der EU, sich in das Alltagsleben der Bürger auf Verdacht einzumischen.“ Stattdessen vertraue man auf die Eigenverantwortung. Die Unfallstatistik verzeichnet in der Altersgruppe über 70 zudem keine erhöhten Zahlen bei schweren Unfällen.