Medienberichte hatten zuletzt verlautbart, dass das Finanzministerium infolge des Urteils des Verfassungsgerichts die Zahlungen aus dem Sondervermögen für die Bundeswehr gestoppt hätte. Dies ist allerdings nicht richtig, wie inzwischen auch das Verteidigungsministerium mitteilte. Das Sondervermögen unterliegt prinzipiell nicht der Haushaltssperre und ist im Grundgesetz in Artikel 87a am 3. Juni 2022 durch Beschluss des Bundestages mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Grüne und FDP verankert worden. Verpflichtungsermächtigungen aus dem Wirtschaftsplan 2023 sind nicht gesperrt. In Abstimmung mit dem Finanzministerium wurde diese vorsorglich erfolgte Ausweitung auf Verpflichtungsermächtigungen durch einen Erlass wieder aufgehoben. Auch Projekte, deren Finanzierung nicht ausschließlich über das Sondervermögen sichergestellt wird, sind somit nicht gefährdet. Es war wichtig, dass der Sachverhalt zügig richtiggestellt wurde. Das Sondervermögen wird vollständig in die Bundeswehr investiert. Im Zuge der künftigen Priorisierung von Aufgaben ist die nationale Sicherheit und Einhaltung von Bündnisverpflichtungen prioritär. Dabei muss aber im Sinne des Steuerzahlers eine besondere Sorgsamkeit im Umgang damit garantiert sein, da es im Kern mit einer Kreditermächtigung verbunden ist. Die Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.bmvg.de/de/presse/aufhebung-der-internen-haushaltssperre-des-sondervermoegens-5709550.
+++ Keinen einzigen Cent zusätzliche Schulden! +++ 61 % der Befragten des ZDF-Politbarometers stimmen uns zu: Die Schuldenbremse darf nicht aufgeweicht werden – und das tun wir auch nicht! ℹ️ Das Bundesverfassungsgericht hat die Schuldenbremse kürzlich erst gehärtet und klargestellt: Der Staat darf nur dann Schulden machen, wenn sehr spezifische Kriterien erfüllt sind. ➡️ Für den Haushalt 2023 heißt das: Wir ziehen alle nötigen Konsequenzen! Unter anderem mit einem Nachtragshaushalt für das Jahr 2023. Dabei geht es nicht darum, zusätzliche Kredite aufzunehmen oder mehr Geld auszugeben. Sondern: Wir stellen die Einhaltung der Verfassung sicher, in dem wir bereits getätigte Ausgaben des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF), der infolge des Urteils 2023 ausläuft, absichern. Über den Fonds wurden z.B. die Strom- und Gaspreisbremsen finanziert, mit denen wir Menschen und Betriebe vor existenzbedrohenden Energiepreisen geschützt haben. Diese Ausgaben werden wir nun durch einen Nachtragshaushalt verfassungsrechtlich absichern. ❗Heißt also: Wir machen keinen einzigen Cent zusätzliche Schulden! Prioritäten setzen, Wirkung von Ausgaben hinterfragen und kritisch prüfen – das sind die Aufgaben!