Christian Sauter

Keine Haushaltssperre des Sondervermögens für die Bundeswehr

Medienberichte im Laufe der Woche hatten verlautbart, dass das Finanzministerium infolge des Urteils des Verfassungsgerichts die Zahlungen aus dem Sondervermögen für die Bundeswehr gestoppt hätte. Dies ist allerdings nicht richtig, wie inzwischen auch das Verteidigungsministerium mitteilte. Das Sondervermögen unterliegt prinzipiell nicht der Haushaltssperre und ist im Grundgesetz in Artikel 87a am 3. Juni 2022 durch Beschluss des Bundestages mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Grüne und FDP verankert worden.
Verpflichtungsermächtigungen aus dem Wirtschaftsplan 2023 sind nicht gesperrt. In Abstimmung mit dem Finanzministerium wurde diese vorsorglich erfolgte Ausweitung auf Verpflichtungsermächtigungen durch einen Erlass wieder aufgehoben. Auch Projekte, deren Finanzierung nicht ausschließlich über das Sondervermögen sichergestellt wird, sind somit nicht gefährdet. „Es war wichtig, dass der Sachverhalt zügig richtiggestellt wurde. Das Sondervermögen wird vollständig in die Bundeswehr investiert. Im Zuge der künftigen Priorisierung von Aufgaben ist die nationale Sicherheit und Einhaltung von Bündnisverpflichtungen prioritär. Dabei muss aber im Sinne des Steuerzahlers eine besondere Sorgsamkeit im Umgang damit garantiert sein, da es im Kern mit einer Kreditermächtigung verbunden ist“, stellt Christian Sauter klar.